Freie Software – Offene Standards – Macht großer Plattformen beschränken – Transparenz der Verwaltung – Diskriminierungsfreie Algorithmen – Politische Werbung im Netz – E-Sport – Vorratsdatenspeicherung
Freie Software
Software unter Open-Source-Lizenz schafft einen Mehrwert für die ganze Gesellschaft. Mit Steuergeld finanzierte Anwendungen sollten daher immer auch über eine solche der Allgemeinheit verfügbar gemacht werden. Generell ist die Entwicklung und der Einsatz quelloffener Software durch die öffentliche Verwaltung zu fördern.
Offene Standards
Zur Förderung der Interoperabilität im Netz sollten digitale Plattformen dazu verpflichtet werden, offene Standards einzuhalten und standardisierte Schnittstellen anzubieten. Damit Nutzer nicht länger in geschlossenen Ökosystemen marktbeherrschender Unternehmen, wie WhatsApp, Facebook oder Dropbox gefangen sind, muss ein Austausch von Nachrichten und Daten auch plattformübergreifend möglich gemacht werden.
Macht großer Plattformen beschränken
Die Geschäftstätigkeit von Plattformen mit marktbeherrschender Stellung muss klaren Regeln unterworfen werden. Das Wettbewerbs- und Kartellrecht bedarf dazu einer Aktualisierung. Neben der verpflichtenden Bereitstellung offener Schnittstellen zur Interoperabilität, sollten die Plattformbetreiber auch gesammelte Daten in aggregierter und anonymisierter Form für Wettbewerber zugänglich machen müssen.
Transparenz der Verwaltung
Berlin braucht ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild. Der Staat sollte seinen Bürgern Behördendaten proaktiv und zeitnah zur Verfügung stellen, soweit der Schutz der Privatsphäre oder anderer Persönlichkeitsrechte dem nicht entgegenstehen. Dies schafft Möglichkeiten zur demokratischen Teilhabe, macht staatliches Handeln nachvollziehbarer und dient außerdem der Korruptionsbekämpfung.
Diskriminierungsfreie Algorithmen
IT-gestützte Prozesse zur automatisierten Entscheidungsfindung haben in vielen Bereichen unseres Lebens Einzug gehalten. Sie prägen – oftmals unbemerkt – unsere alltägliche Internetsuche und beeinflussen in zahlreichen Behörden, Krankenhäusern, Krankenversicherungen sowie in privatwirtschaftlichen Unternehmen wichtige Entscheidungen. Um eine Diskriminierung einzelner Personengruppen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ausschließen zu können, sollten diese Algorithmen in ihrer Entscheidungsfindung für die Betroffenen transparent und nachvollziehbar sein. Gesellschaftlich relevante Algorithmen sollten darüber hinaus regelmäßig von unabhängiger Stelle aus auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden.
Politische Werbung im Netz
Die Möglichkeiten der digitalen Wahlwerbung sind enorm und im Gegensatz zum klassischen Wahlkampf noch weitgehend unreguliert. Durch Microtargeting und sogenannte Dark Ads können Inhalte nur bestimmten Nutzergruppen angezeigt werden, welche etwa durch Vorlieben, Alter oder Wohnort eine bestimmte politische Prägung erkennen lassen. Zusammen mit der Tatsache, dass Geldflüsse im Zuge dieser Werbekampagnen oft im Verborgenen bleiben, führt das zu enormer Intransparenz und eröffnet Möglichkeiten zur externen Einflussnahme oder unerlaubter Parteienfinanzierung.
Wir fordern deshalb, dass bezahlte politische Werbung eindeutig zu kennzeichnen und alle Inhalte sowie die entstandenen Werbekosten an ein öffentlich einsehbares, zentrales Register zu melden sind. Die großen Werbeplattformen müssen hier in die Pflicht genommen werden, diese Möglichkeiten zu schaffen.
E-Sport
Videospiele sind heute als wichtiges neues Kulturgut in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Zu dieser Entwicklung gehört auch der E-Sport, der sich in den letzten Jahren als wichtiger gesellschaftlicher Faktor gerade in der jüngeren Generation etabliert hat und ein breites Publikum begeistert. Die E-Athleten leben dabei, ähnlich wie im klassischen Sport auch, Werte wie Fairplay, Koordination, Respekt sowie viele weitere soziale Kompetenzen vor und erfüllen damit eine Vorbildfunktion für Fans. Wir fordern deshalb, es eingetragenen E-Sportvereinen zu ermöglichen, den Status der Gemeinnützigkeit nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung (AO) anerkannt zu bekommen.
Vorratsdatenspeicherung
Eine verdachtsunabhängige und allumfassende Speicherung personenbezogener Daten im Auftrag des Staates passt nicht in unser Bild einer modernen freiheitlichen Demokratie. Eine solche generelle Überwachungsorder wurde in der Vergangenheit mehrfach, sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom Europäischen Gerichtshof, als unvereinbar mit unseren Grundrechten befunden. Das erneute Fordern dieser in ihrem Nutzen überschätzten und in ihren Risiken unterschätzten Maßnahme durch einzelne, besonders dem konservativen Spektrum zugehörige, Innenpolitiker entbehrt jeglicher Logik und zeugt nicht nur von einer Missachtung höchstrichterlicher Entscheidungen, sondern auch von einem fragwürdigen Verständnis von Freiheitsrechten. Position des Forums aus dem Juli 2020: jetzt herunterladen