Wenige Gesetzgebungsverfahren haben uns im Forum Netzpolitik und die Netzcommunity insgesamt so bewegt wie die EU-Urheberrechtsreform im letzten Jahr. Das BMJV hat dazu kürzlich einen Diskussionsentwurf veröffentlicht, der insbesondere Regeln für die Einführung der heftig umstrittenen „Uploadfilter“ enthält. Wie bei EU-Richtlinien üblich, stehen den nationalen Gesetzgebern bei einer solchen Umsetzung Spielräume zur Verfügung, von denen im Diskussionsentwurf durchaus Gebrauch gemacht wird. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist in einem Gutachten auf die Spielräume hin und fordert, die Interessen und Rechte der Nutzer*innen zu schützen. Wir wollen mit Euch diskutieren:
Wie positionieren wir uns zum Diskussionsentwurf des BMJV? Werden die verfügbaren Spielräume bei der Umsetzung der Richtlinie ausreichend genutzt?
Digitaler Stammtisch – Deutsche Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform